Steuererklärung 2011 soll rund 800 EUR zurückgeben

Wenn Arbeitnehmer im Jahr über 1.000 Euro an beruflichen Ausgaben für doppelte Haushaltsführung, Fahrtkosten, Arbeitsmittel und weitere Werbungskosten haben, sollten sie diese in der Steuererklärung angeben. Bei vielen reicht oft schon der Weg in die Arbeit aus, um zusätzliche Werbungskosten geltend machen zu können. Wenn der Arbeitsweg einfach 15 Kilometer beträgt, werden die 1.000 Euro meist schon überschritten und dabei ist es egal diese mit dem Auto, per Rad, Bahn- oder Mitfahrer oder zu Fuß zurückgelegt werden.

Eine weitere Steuerersparnis ist garantiert, wenn Rechnungen für Handwerker und weiteren Dienstleistungen für Arbeiten im Haus abgerechnet werden.
Eltern bekommen Geld zurück, falls für den Nachwuchs die Freibeträge günstiger sind als das Kindergeld. Ohne Altersgrenze lassen sich Betreuungskosten für behinderte Kinder und bis zum 14. Geburtstag für alle Kinder geltend machen. Schneller bekommt man sein Geld zurück, wenn man die Steuererklärung über das Internet zum Finanzamt schickt. Hierzu stellt das Finanzamt kostenlos das Elster-Formular zur Verfügung.

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